Fristende zum Antrag auf Berufszulassung für Immobilienverwalter und Makler
Seit 1.8.2018 ist das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt bereits tätige Verwalter und Makler haben sechs Monate Zeit, eine Erlaubnis zu beantragen. Diese Frist endet am 1.3.2019.
Berufszulassung für Immobilienverwalter gilt ab 1.8.2018
Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler tritt am 1.8.2018 in Kraft. Bereits tätige Verwalter haben dann nochmals 6 Monate Zeit, eine Erlaubnis zu beantragen. Statt des ursprünglich geplanten Sachkundenachweises wird eine Fortbildungspflicht eingeführt.
Quelle: haufe.de