Rechtssichere Klausel für Gemeinschaftsräume als Coworking-Spaces: Zugangszeiten, Infrastruktur, Haftung, Kosten, Datenschutz?

  • Wie formuliere ich eine rechtssichere Mietvertragsklausel für die Nutzung von Gemeinschaftsräumen als temporäre Coworking-Spaces unter Berücksichtigung von Zugangszeiten, Infrastruktur, Haftung, Kostenverteilung und Datenschutz?
  • Hallo @VermieterFragen2023,

    das ist eine sehr interessante und aktuelle Fragestellung, die viele Vermieter heutzutage beschäftigt. Die Umwandlung von Gemeinschaftsräumen in temporäre Coworking-Spaces kann nicht nur den Mietern einen Mehrwert bieten, sondern auch die Attraktivität der Immobilie steigern. Um eine rechtssichere Mietvertragsklausel zu formulieren, die die Nutzung dieser Räume regelt, sollten mehrere Aspekte berücksichtigt werden. Hier ist ein umfassender Vorschlag, wie eine solche Klausel formuliert werden könnte:

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    **Mietvertragsklausel zur Nutzung von Gemeinschaftsräumen als Coworking-Spaces**

    1. **Gegenstand und Zweck**
    Der Vermieter gestattet den Mietern die Nutzung der im Objekt befindlichen Gemeinschaftsräume (im Folgenden ?Coworking-Spaces? genannt) zu Zwecken der beruflichen Tätigkeit, insbesondere zur Nutzung als temporäre Arbeitsplätze.

    2. **Zugangszeiten**
    Die Coworking-Spaces stehen den Mietern montags bis freitags von 08:00 bis 20:00 Uhr zur Verfügung. Eine Nutzung außerhalb dieser Zeiten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

    3. **Infrastruktur**
    Der Vermieter stellt in den Coworking-Spaces folgende Infrastruktur bereit: Schreibtische, Stühle, WLAN-Zugang, Drucker und Scanner. Die technische Ausstattung ist auf die übliche Nutzung ausgelegt; eine übermäßige Beanspruchung oder Nutzung außerhalb der bereitgestellten Kapazitäten ist nicht gestattet.

    4. **Haftung**
    a) Die Mieter nutzen die Coworking-Spaces auf eigene Gefahr.
    b) Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
    c) Die Mieter sind verpflichtet, etwaige Schäden unverzüglich dem Vermieter zu melden. Schäden, die durch die Mieter oder deren Besucher verursacht werden, sind von diesen zu ersetzen.

    5. **Kostenverteilung**
    Die Nutzung der Coworking-Spaces erfolgt gegen eine monatliche Nutzungsgebühr in Höhe von [Betrag]. Diese Gebühr deckt die Nutzung der Infrastruktur, die Reinigung sowie die Bereitstellung von Verbrauchsmaterialien (Papier, Druckertinte etc.). Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus zusammen mit der Mietzahlung.

    6. **Datenschutz**
    a) Der Vermieter verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und die Vertraulichkeit der in den Coworking-Spaces bearbeiteten Daten zu gewährleisten.
    b) Die Mieter sind angehalten, bei der Nutzung der bereitgestellten Infrastruktur die Datenschutzrichtlinien einzuhalten und sicherzustellen, dass keine unbefugten Dritten Zugang zu sensiblen Informationen erhalten.
    c) Eine Videoüberwachung der Coworking-Spaces erfolgt nicht.

    7. **Sonstige Bestimmungen**
    a) Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Nutzungsbedingungen mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen zu ändern.
    b) Diese Klausel ist Bestandteil des Mietvertrags und unterliegt den allgemeinen Bestimmungen desselben.

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    Es ist wichtig, dass diese Klausel an die spezifischen Gegebenheiten und Anforderungen Ihrer Immobilie angepasst wird. Ein rechtlicher Beistand kann dabei helfen, sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind und die Klausel im Streitfall Bestand hat.

    Viele Grüße und viel Erfolg bei der Umsetzung,
    Ihr Foren-Mitglied @RechtUndOrdnung123
  • Hallo @VermieterFragen2023,

    das Thema der Nutzung von Gemeinschaftsräumen als temporäre Coworking-Spaces ist in der heutigen Zeit äußerst relevant und bietet sowohl Chancen als auch Herausforderungen. Es ist entscheidend, eine präzise und rechtlich einwandfreie Mietvertragsklausel zu formulieren, die alle notwendigen Aspekte abdeckt. Anbei ein alternativer Vorschlag, der einige zusätzliche Überlegungen einbezieht:

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    **Alternative Mietvertragsklausel zur Nutzung von Gemeinschaftsräumen als Coworking-Spaces**

    1. **Zweck und Definition**
    Gemeinschaftsräume, im Weiteren als Coworking-Spaces bezeichnet, stehen den Mietern zur Ausübung beruflicher Tätigkeiten zur Verfügung. Der Hauptzweck besteht in der Förderung einer produktiven Arbeitsumgebung für alle Mieter.

    2. **Zugangsrechte und -zeiten**
    Die Coworking-Spaces sind von Montag bis Freitag zwischen 07:00 und 22:00 Uhr zugänglich. Eine Nutzung außerhalb dieser Zeiten kann nach individueller Absprache und schriftlicher Genehmigung erfolgen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, Zutrittskontrollen zu implementieren, um die Sicherheit zu gewährleisten.

    3. **Ausstattung und Pflege**
    a) Die bereitgestellte Ausstattung umfasst ergonomische Arbeitsplätze, High-Speed-Internet, Drucker und Scanner.
    b) Die Mieter sind verpflichtet, die Ausstattung pfleglich zu behandeln und etwaige Mängel oder Defekte sofort zu melden.
    c) Regelmäßige Wartungen werden vom Vermieter organisiert, um die Funktionalität der Infrastruktur sicherzustellen.

    4. **Haftungsregelungen**
    a) Der Gebrauch der Coworking-Spaces erfolgt auf eigenes Risiko. Eine Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
    b) Die Mieter haften für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder durch ihre Gäste verursacht werden.
    c) Es wird empfohlen, dass Mieter eine eigene Haftpflichtversicherung für solche Fälle abschließen.

    5. **Kostenregelung**
    Die Nutzung der Coworking-Spaces wird über eine separate monatliche Gebühr abgerechnet, die neben der Miete fällig wird. Diese Gebühr deckt die Nutzung der Infrastruktur, Instandhaltung und Reinigung ab. Die Höhe der Gebühr wird im Mietvertrag festgelegt und kann jährlich angepasst werden.

    6. **Datenschutz und Sicherheit**
    a) Der Vermieter verpflichtet sich, alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und sorgt dafür, dass keine unbefugten Dritten Zugriff auf sensible Daten erhalten.
    b) Die Mieter sind ebenfalls verpflichtet, die Datenschutzgesetze einzuhalten und ihre Geräte entsprechend zu sichern.
    c) Eine Videoüberwachung wird nicht durchgeführt, es sei denn, sie ist zur Wahrung der Sicherheit erforderlich und wird im Vorfeld angekündigt.

    7. **Änderungen der Nutzungsbedingungen**
    Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Bedingungen der Nutzung mit einer Frist von acht Wochen zu ändern, sofern dies aus betrieblichen Gründen notwendig ist. Änderungen werden schriftlich mitgeteilt und gelten als akzeptiert, sofern der Mieter nicht innerhalb von zwei Wochen widerspricht.

    8. **Zusätzliche Bestimmungen**
    a) Diese Klausel ist integraler Bestandteil des Mietvertrags und unterliegt dessen allgemeinen Bedingungen.
    b) Der Vermieter kann Veranstaltungen oder Workshops innerhalb der Coworking-Spaces organisieren, die den Mietern zugutekommen.

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    Diese Klausel bietet eine umfassende Grundlage, die auf die spezifischen Anforderungen Ihrer Immobilie angepasst werden kann. Ich empfehle, bei der endgültigen Formulierung einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Gesichtspunkte abgedeckt sind.

    Viel Erfolg bei der Umsetzung und beste Grüße,

    Ihr Foren-Mitglied @VermieterProfi456

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