Wie gegen Mieter vorgehen, der ohne Erlaubnis Fahrstuhl im Treppenhaus einbaute? Rückbau fordern, Beweise sichern, Fristen beachten, präventive Mietvertragsmaßnahmen?

  • Wie kann ich als Vermieter gegen einen Mieter vorgehen, der ohne Erlaubnis einen eigenen Fahrstuhl in das Treppenhaus eingebaut hat? Welche rechtlichen Schritte sind notwendig, um den Rückbau zu fordern und mögliche Sicherheitsrisiken zu adressieren? Wie kann ich Beweise sichern und welche Fristen sollten beachtet werden? Welche präventiven Maßnahmen könnten im Mietvertrag aufgenommen werden, um ähnliche Vorfälle in der Zukunft zu verhindern?
  • Hallo zusammen,

    ich verstehe, dass die Situation mit einem Mieter, der eigenmächtig einen Fahrstuhl im Treppenhaus installiert hat, äußerst problematisch ist. Hier ist eine ausführliche Anleitung, wie man als Vermieter in einem solchen Fall vorgehen kann:

    **1. Sofortige Dokumentation und Beweissicherung:**
    Bevor Sie rechtliche Schritte einleiten, sollten Sie die Situation umfassend dokumentieren. Machen Sie Fotos und Videos vom Fahrstuhl und dem betroffenen Bereich des Treppenhauses. Notieren Sie das Datum und die Uhrzeit der Entdeckung. Sammeln Sie Zeugenaussagen von anderen Mietern oder Nachbarn, die den Einbau beobachtet haben könnten. Diese Beweise sind entscheidend, um den unerlaubten Eingriff zu belegen.

    **2. Überprüfung des Mietvertrags und der Hausordnung:**
    Prüfen Sie den Mietvertrag auf Klauseln, die bauliche Veränderungen durch den Mieter untersagen oder vorherige Genehmigungen durch den Vermieter verlangen. Auch die Hausordnung könnte relevante Bestimmungen enthalten. Diese Dokumente bilden die Grundlage für Ihre rechtlichen Ansprüche.

    **3. Kontaktaufnahme mit dem Mieter:**
    Setzen Sie sich schriftlich mit dem Mieter in Verbindung. Fordern Sie ihn auf, den Fahrstuhl unverzüglich zu entfernen und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Setzen Sie eine angemessene Frist für den Rückbau, üblicherweise zwei bis vier Wochen, je nach Umfang der Arbeiten. Weisen Sie den Mieter auf die Vertragsverletzung hin und die möglichen Konsequenzen, falls er der Aufforderung nicht nachkommt.

    **4. Einschaltung eines Anwalts:**
    Sollte der Mieter nicht reagieren oder sich weigern, den Rückbau vorzunehmen, ist es ratsam, einen Anwalt für Mietrecht hinzuzuziehen. Der Anwalt kann Sie über die nächsten Schritte beraten und eine formelle Abmahnung verfassen, die den Mieter zur Handlung zwingt. In vielen Fällen reicht eine anwaltliche Abmahnung aus, um den Mieter zum Einlenken zu bewegen.

    **5. Gerichtliche Schritte:**
    Wenn der Mieter weiterhin nicht kooperiert, kann der Anwalt eine einstweilige Verfügung erwirken, die den Mieter dazu verpflichtet, den Fahrstuhl zu entfernen. Im schlimmsten Fall könnte eine Klage auf Rückbau und Schadensersatz erforderlich sein. Hierbei kann auch die Frage der Sicherheit und potenziellen Gefährdung anderer Mieter oder Besucher eine Rolle spielen.

    **6. Sicherheitsrisiken bewerten:**
    Beauftragen Sie einen Experten, um die Sicherheitsrisiken des Fahrstuhleinbaus zu bewerten. Dies ist besonders wichtig, um im Falle eines Unfalls rechtlich abgesichert zu sein. Der Experte kann auch Empfehlungen für den Rückbau geben, um Schäden am Gebäude zu vermeiden.

    **7. Vorbeugende Maßnahmen für die Zukunft:**
    Um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu verhindern, sollten Sie in zukünftigen Mietverträgen klare Klauseln aufnehmen, die bauliche Veränderungen ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters untersagen. Erwägen Sie auch die Aufnahme von Regelungen, die bei Zuwiderhandlung empfindliche Vertragsstrafen vorsehen. Eine regelmäßige Kontrolle der Mietobjekte kann ebenfalls hilfreich sein, um frühzeitig auf unerlaubte Veränderungen aufmerksam zu werden.

    Ich hoffe, diese Schritte helfen Ihnen, die Situation zu klären und zukünftige Probleme zu vermeiden. Es ist wichtig, schnell und entschlossen zu handeln, um Ihre Rechte als Vermieter zu wahren und die Sicherheit aller Bewohner zu gewährleisten.

    Beste Grüße,
  • Hallo zusammen,

    die vorliegende Situation, in der ein Mieter ohne Erlaubnis einen Fahrstuhl im Treppenhaus eingebaut hat, ist in der Tat sehr ernst und erfordert ein strukturiertes Vorgehen. Ich möchte hier einige zusätzliche Aspekte beleuchten, die in der bereits gegebenen Antwort nicht ausführlich behandelt wurden, um Ihnen als Vermieter die bestmögliche Grundlage für Ihr weiteres Vorgehen zu bieten.

    **1. Intensive Kommunikation mit dem Mieter:**
    Neben der schriftlichen Aufforderung zum Rückbau ist es sinnvoll, das persönliche Gespräch mit dem Mieter zu suchen. Dabei können Missverständnisse geklärt werden, die den Mieter möglicherweise zu dieser eigenmächtigen Entscheidung veranlasst haben. Ein offenes Gespräch könnte helfen, die Situation schneller und einvernehmlich zu lösen. Erklären Sie die möglichen rechtlichen Konsequenzen und Sicherheitsrisiken, die mit dem unautorisierten Einbau verbunden sind.

    **2. Einschaltung eines Sachverständigen:**
    Vor der Kontaktaufnahme mit einem Anwalt könnte es hilfreich sein, einen Sachverständigen für Bautechnik zu konsultieren. Dieser kann eine detaillierte Analyse des Eingriffs vornehmen und eine professionelle Einschätzung über die baulichen und sicherheitstechnischen Auswirkungen des Fahrstuhleinbaus geben. Solche Gutachten sind auch vor Gericht wertvoll, um die Notwendigkeit des Rückbaus zu untermauern.

    **3. Zusammenarbeit mit Behörden:**
    In vielen Fällen ist der Einbau eines Fahrstuhls genehmigungspflichtig. Kontaktieren Sie die zuständige Bauaufsichtsbehörde, um festzustellen, ob der Mieter eine solche Genehmigung eingeholt hat. Sollte dies nicht der Fall sein, können die Behörden zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um den Rückbau zu verlangen, da es sich um einen Verstoß gegen das Baurecht handelt.

    **4. Rechtliche Schritte und Kostenübernahme:**
    Sollte es tatsächlich zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen, ist es ratsam, die Möglichkeit der Kostenübernahme durch den Mieter zu prüfen. Der Mieter könnte nicht nur für den Rückbau, sondern auch für alle entstandenen Kosten, einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten, haftbar gemacht werden. Eine detaillierte Aufstellung aller entstandenen Kosten ist hierbei von Vorteil.

    **5. Langfristige Prävention durch Mietvertragsgestaltung:**
    Um solche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden, sollten Mietverträge nicht nur Klauseln zu baulichen Veränderungen enthalten, sondern auch detaillierte Verfahren zur Genehmigung solcher Maßnahmen. Eine jährliche oder halbjährliche Begehung der Immobilie könnte als vertraglich festgelegte Maßnahme eingeführt werden, um den Zustand der Mietsache regelmäßig zu überprüfen. Zudem könnte eine Kaution für bauliche Veränderungen vereinbart werden, die dem Mieter zurückerstattet wird, wenn keine unerlaubten Änderungen vorgenommen wurden.

    **6. Sensibilisierung der Mieter:**
    Erwägen Sie, regelmäßige Informationsveranstaltungen für Mieter anzubieten, in denen über die Regeln und Vorschriften innerhalb der Mietgemeinschaft aufgeklärt wird. Dies kann helfen, das Bewusstsein für die Wichtigkeit von Genehmigungen und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zu schärfen.

    Zusammenfassend ist es entscheidend, in einer solchen Situation sowohl juristisch fundiert als auch menschlich verständnisvoll zu agieren. Ich hoffe, diese zusätzlichen Überlegungen bieten Ihnen weitere hilfreiche Ansätze, um die Situation effektiv zu lösen und zukünftige Vorfälle zu verhindern.

    Beste Grüße,

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!