Frist für Rauchwarnmelder läuft In Berlin und Brandenburg ab
Die Frist für die Nachrüstung von Rauchwarnmeldern läuft in Berlin und Brandenburg ab.
Rauchwarnmelder: In Berlin und Brandenburg läuft die Nachrüstfrist ab
Berlin hatte Anfang 2017 als letztes Bundesland die Pflicht von Rauchwarnmeldern in Wohnungen eingeführt. Jetzt läuft die Frist zum Nachrüsten ab: Spätestens Ende 2020 müssen Vermieter und Eigentümer Rauchwarnmelder in Bestandsgebäuden installiert haben. Die Deadline betrifft auch Brandenburg.
In Berlin müssen Aufenthaltsräume in Wohnungen sowie die zugehörigen Rettungswege ab dem 1.1.2021 mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Das ergibt sich aus einer Novellierung der Berliner Bauordnung, die das Abgeordnetenhaus im Juni 2016 beschlossen hatte und die zum 1.1.2017 in Kraft getreten ist. Für Neubauten gilt die Neuregelung seit Inkrafttreten, für Bestandsbauten wurde eine Übergangsfrist bis Ende 2020 eingeräumt.
Quelle: haufe.de