Neue HOAI soll am 01.01.2021 in Kraft treten
Die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) soll zum 01.01.2021 in Kraft treten.
Neue HOAI soll am 1.1.2021 in Kraft treten
Die Grundlage für die HOAI – einer Rechtsverordnung der Bundesregierung – ist das Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG), das infolge des EuGH-Urteils ebenfalls angepasst werden muss und der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
Der Bundesrat hatte am 18.9.2020 zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen und anderer Gesetze (ArchLG) Stellung bezogen.* Der Bundestag hat dem Entwurf, den das Bundeskabinett bereits am 15.7.2020 beschlossen hatte, am 8.10.2020 zugestimmt.
Sobald das ArchLG in Kraft getreten ist, kann auch die neue Fassung der HOAI in Kraft treten. Einen Entwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) hatte das Bundeskabinett am 16. September auf den Weg gebracht.
Quelle: haufe.de
Weiterführende Links
- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen und anderer Gesetze (ArchLG) (PDF)
- Entwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ) (PDF)
- Bundesrat: Erläuterungen zum Gesetzentwurf (ArchLG) der Bundesregierung (PDF)