Steuerliche Förderung von energetischen Maßnahmen bis zu 40.000 Euro
Der Steuerbonus für energetische Sanierungen von eigenen Wohngebäuden wurde angepasst.
Energetische Gebäudesanierung: Steuerbonus wird angepasst
Die "Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c des Einkommensteuergesetzes (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung – ESanMV)" ist zum 1.1.2020 in Kraft getreten. Sie resultiert aus dem Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung und sieht die steuerliche Förderung von energetischen Maßnahmen bei selbstgenutztem Wohneigentum vor.
Der Bundestag hat in der Nacht auf den 26. März die Änderungsverordnung zur Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung in zweiter und dritter Lesung verabschiedet, um die steuerliche Förderung von bestimmten Sanierungsmaßnahmen der direkten Förderung noch einmal anzupassen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zugrunde. Die Verordnung soll das im November 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG) ausführen.
Quelle: haufe.de